Fragen zur Anbindung, Erreichbarkeit, Mobilität
Wie ist der Anschluss an den ÖPNV geplant, insbesondere an die Bahn?
Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr wurde im Rahmen der städtebaulichen Planungen umfassend berücksichtigt. So ist vorgesehen, die bisher bestehenden Buslinien ohne Umwege über die Fläche des Gesundheitsparks zu führen und das Angebot über zusätzliche Linien ggfs. auszubauen. Zudem soll eine Verbindung an den Bahnhof in Albbruck eingerichtet werden.
Ist die Erreichbarkeit des Krankenhauses für Autofahrer entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (kurz G-BA) innerhalb von 30 Minuten gewährleistet?
Die Erreichbarkeit (mit dem PKW innerhalb von 30 Minuten) der Standorte war ein Kriterium der Bewertungsmatrix im Rahmen der Grundstücksauswahl.
Die Auswertungen zeigten, dass der Standort in Albbruck für mehr als 80% der Kreisbewohner innerhalb von 30 Autofahrminuten erreichbar ist. Damit lag Albbruck gemeinsam mit Dogern auf dem ersten Rang. Ein Standort, der für alle Kreisbewohner innerhalb der 30 Minuten erreichbar wäre, konnte aufgrund der topografischen Lage des Landkreises nicht gefunden werden.
Ist die Verkehrssituation auf der B34 durch das Nadelöhr Waldshut von Osten im Notfall ein Problem? Wie wird dies bei den Planungen berücksichtigt?
Um den Krankenhausstandort Albbruck von Osten kommend erreichen zu können, ist zunächst die Stadt Waldshut zu passieren. Dies ist auch aktuell am Standort in Waldshut der Fall, da sich das Klinikgebäude am westlichen Ende der Stadt befindet. Insofern ergibt sich für den neuen Standort in Albbruck dadurch keine zusätzliche Zeitverzögerung.
Durch Verbesserungsmaßnahmen im Stadtverkehr, wie z.B. Schwerlastverkehr oder der Grenzübergang zur Schweiz, soll die Situation punktuell entschärft werden, sodass wie bisher auch im Notfall die Rettungswege entsprechend gewährleistet sind.
Die unzuträgliche Verkehrssituation in Waldshut soll im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans und der dort vorgesehenen durchgängigen und leistungsstarken Ost-West-Verbindung der A98 am Hochrhein verbessert werden.
Wird bis zur Fertigstellung des Klinikums die Albtalstraße wieder nutzbar sein? Oder muss man immer durch das Nadelöhr Waldshut fahren?
Über den aktuellen Stand zu den Sanierungen der Albtalstraße können Sie sich auf der Webseite des Landkreises Waldshut unter https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/sanierung-der-albtalstrasse-l-154 informieren. Dort haben wir alle uns vorliegenden Informationen für Sie zusammengefasst.
Werden ausreichend viele Ladestationen für Elektroautos im Parkhaus zur Verfügung stehen?
Die technische Masterplanung sieht u.a. vor, Lademöglichkeiten in ausreichender Anzahl und mit hoher Flexibilität an die Nutzung im Parkhaus vorzuhalten.
Spielt das Thema Elektromobilität in Bezug auf Lärmminimierung für die Anlieger auch eine Rolle?
Im Rahmen der technischen Masterplanung wurde bereits oberflächlich auch das Thema Elektromobilität betrachtet. Die Berücksichtigung wird für die zukünftige Ausgestaltung des Gesundheitsparks als wichtig erachtet, deshalb sollen diesbezüglich detailliertere Untersuchungen noch folgen.
Wird es zwei weitere Kreisverkehre geben - in östliche und westliche Richtung und wo werden diese hinführen?
Ja, es wird zwei Kreisverkehre geben. Den Knoten West, der in den Gesundheitspark hineinführt und westlich in Richtung Hauenstein führt sowie den Knoten Ost in Richtung Waldshut, welcher aus dem Gesundheitspark hinausführt.
Wie ist die Linienführung der Busse vorgesehen bzw. wo sind die Haltestellen? Momentan läuft die Linienführung an der Bahnlinie entlang.
Der Gesundheitspark wird örtlich an den Bahnhof Albbruck angebunden und regional entlang der Rhein-Achse Waldshut-Bad Säckingen. Die Haltestellen werden sich an der Plaza befinden.
Bleiben die Bushaltestellen in der Hauensteiner Str. in Albbruck?
Die genaue Verortung der Haltestellen wird sich im Laufe der Planungen konkretisieren. Wir sind im Dialog mit den Verantwortlichen für den ÖPNV.
Wie sieht es mit der Erreichbarkeit des Klinikums aus, insb. im Hinblick auf die geltenden Hilfsfristen für Rettungsfahrzeuge, Stichwort „Golden Hour“? Und welche Lösungen sind hier ggf. vorgesehen?
Im Rahmen der Standortauswahl wurde insbesondere auch das Thema „Erreichbarkeit“ überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Klinikstandort in Albbruck die notwendigen Kriterien erfüllt.
Die Hilfsfristenregelung bezieht sich auf das Eintreffen geeigneter Rettungsmittel am Notfallort (wobei hier ausdrücklich auf Notfälle mit Straßen-Erreichbarkeit verwiesen wird). Nicht berücksichtigt sind die Verkehrslage, der Straßenzustand und große Entfernungen.
Sicherlich verfügt der Landkreis aufgrund seiner topografischen Lage – mit den Bergen und Tälern – über lange Rettungswege. Die Luftrettung spielt hier daher eine nicht unwesentliche Rolle, um weiter entfernt gelegene Orte zu erreichen und die Patienten adäquat medizinisch zu versorgen. Konzepte zur Luftrettung sind in Planung.